19.05.2015 - 10 Beteiligung/Anhörung der Gemeinden nach § 107 A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann merkt an, dass im Sachverhalt im Absatz 3, Satz 3 das Wort „Unterrichtsbeginn“ durch das Wort „Unterrichtsende“ getauscht werden muss.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg und zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zwar weder Anregungen noch Bedenken zu äußern, fordert aber den Landkreis Nordwestmecklenburg gleichfalls mit Nachdruck auf, eine zeitnahe Schülerbeförderung für die Schüler der Grundschule Ostseebad Boltenhagen ab dem Schuljahr 2015/16 sicherzustellen. Der anliegende Beschluss der Schulkonferenzen der Grundschule Ostseebad Boltenhagen und der Grundschule Damshagen vom 24. März 2015 wird dabei von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausdrücklich unterstützt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:                           

11

Zustimmung:             

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Der Beschluss wurde dem Landkreis NWM am 11. Juni 2015 mitgeteilt.

Zuvor war bereits fristwahrend die Empfehlung des Sozialausschusses dem Landkreis mitgeteilt worden.