26.03.2015 - 11 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum erneuten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Abwägung wird ergänzt um folgenden Punkt:
Sämtliche Erschließungsanlagen müssen vor Erteilung einer Baugenehmigung hergestellt werden oder deren Herstellung über einen Erschließungsvertrag gesichert sein.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 13 |
davon anwesend: | 11 |
Zustimmung: | 11 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 0 |
Im Weiteren stellt Herr Michael Steigmann den Antrag, sollte es nicht möglich sein, die Erschließungsanlagen und die städtebauliche Planung vertraglich abzusichern, ist der Bebauungsplan in zwei Abschnitte nördlich und südlich zu unterteilen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
