17.02.2015 - 9 Bebauungsplan Nr. 21 "Wohngebiet am Birken- und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wurde geändert beschlossen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt unter den folgenden Voraussetzungen,

 

1.              Vor Planausfertigung ist der städtebauliche Vertrag zu unterschreiben.

2.              Die Stellungnahme des Zweckverbandes, bzgl. der Bereitstellung von Löschwasser, ist zu revidieren.

 

folgende Punkte:

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.              Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 21 in der vorliegenden Fassung als Satzung.

4.              Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 ortsüblich bekannt zu machen.

6.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen und ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:                           

8

Zustimmung:             

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage