30.10.2014 - 12.2 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grollmisch nimmt im Zuschauerraum Platz.

Die Gemeindevertreter beraten über die Änderungen. Herr Dunkelmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmt.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über folgenden Antrag abstimmen: Den vorhandenen B-Plan zu überarbeiten und die zu ändernden Punkte darin festzuschreiben. Unter beibehalten der vom Planer vorgegebenen Ausgleichsfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:                           

13

Zustimmung:             

5

Ablehnung:

7

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

Herr Steigmann führt aus, dass der B-Plan Nr. 23 ausführlich in der BA-Sitzung beraten wurde. Die Höhe von 13 m ist eindeutig zu hoch und soll auf 11 m reduziert werden. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht auf landwirtschaftliche Grundstücke erfolgen.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, die Ausgleichsfläche soll am Weidenstieg beim Torfteich vorgenommen werden.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Ch. Schmiedeberg lässt mit den vorgenannten Änderungen über die Beschlussempfehlung des Bauausschusses abstimmen.

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Beschluss:

1.               Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen und ändert den vorliegenden Entwurf entsprechend der in der Sitzung des Bauausschusses beschlossenen  Punkte:

a)                 Reduzierung der maximal zulässigen Firsthöhe auf 11,0 m,

b)                 Verzicht auf die Nutzungsart Ferienwohnung und

c)                  Erweiterung des Nutzungskataloges außerhalb des Erdgeschosses um Räume für freie Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) sowie nicht störendes Gewerbe.

              Weiterhin wird beschlossen, die Ausgleichsfläche am Weidenstieg beim Torfteich vorzunehmen.

 

2.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.              Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:                           

12

Zustimmung:             

7

Ablehnung:

5

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Grollmisch

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige PB gesendet.

 

12.01.2015  12:13:28    Mertins, Carola  - Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Auslegung erfolgt bis 20.01.2015.

 

 

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Anlagen zur Vorlage