28.10.2014 - 8 Beschluss über die öffentlich-rechtliche Verein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird der vorliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung diskutiert. Eine wesentliche Rolle dabei bilden die Inhalte der § 3 (Verbleib der Technik) und § 4 (Kostenpauschale und Ersatzbeschaffungspauschale). Dem vorliegenden Entwurf kann in dieser Fassung nicht zugestimmt werden. Es wird angeregt, mit den Wehrführern, Bürgermeistern und dem Amt (ggf. externer Sachverständiger, z.B. Kreisfeuerwehrverband) die Vertragsinhalte zu besprechen und die Kostenkalkulation zu erläutern. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass dieser Vertragsentwurf auf eine „Feuerwehrfusion“ ausgerichtet ist. Der Beschluss über den öffentlich-rechtlichen Vertrag wird zurückgestellt.

Die Gemeindevertreter formulieren einen neuen Beschlussvorschlag, über den abgestimmt wird.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt

-          für das Jahr 2014 eine Kostenpauschale in Höhe von 5.000 € an die Stadt Klütz zu zahlen

-          einen Termin mit der Stadt Klütz zu vereinbaren in dem der Vertragsentwurf zu besprechen ist. Dabei soll inhaltlich die Hilfeleistung - und keine gemeinsame Freiwillige Feuerwehr - zum Ausdruck gebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag befindet sich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis NWM in Bearbeitung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage