21.08.2014 - 7 Beschluss zur Schulentwicklungsplanung und zum ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Krüger tätigt einige Erläuterungen zur jetzigen Situation und Rechtsgrundlage des Schulstandortes Damshagen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion der Gemeindevertreter.

 

Herr Heidmann merkt an, dass ihm zur Beschlussvorlage die Entscheidung der Schulkonferenz fehlt und bittet, diese zwingend nachzuholen. Frau Krüger informiert, dass Schulkonferenz des Schuljahres 2014/15 noch nicht gebildet wurde. Eine Anhörung der Schulkonferenz des vorangegangenen Schuljahres war erfolgt und lag im November 2013 bereits der Gemeindevertretung vor. Die Verwaltung soll nunmehr prüfen, ob eine erneute Anhörung der Schulkonferenz erforderlich ist.

 

Weiter erfragt Herr Heidmann, ob das Land bei der Aufhebung des Schulstandortes Damshagen einen Ausgleich an die Gemeinde Damshagen leisten wird. Die Gemeindevertreter diskutieren sehr intensiv über eine mögliche Ausgleichzahlung bzw. ggf. eine Sonderbedarfszuweisung durch das Land M-V. Herr Anders erklärt, dass der zeitweilige Ausschuss „Schule“ zusammen mit Herrn Brodkorb über eine mögliche Sonderbedarfszuweisung beraten sollte. Diesem stimmen die Gemeindevertreter einstimmig zu.

 

Herr Oldenburg merkt an, dass das Amt Klützer Winkel prüfen soll, ob ggf. Fördermittel, die der Schule zuflossen, zurückzuzahlen sind, wenn der Schulstandort aufgehoben wird.

 

Frau Krüger stellt den Antrag, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, aufgrund der vorliegenden Prognose der Schülerzahlen für die Schulentwicklungsplanung 2015/16 bis 2019/20 und der Untersagung zur Bildung einer Eingangsklasse im Schuljahr 2014/15 den Schulstandort Damshagen zum 31.07.2015 aufzuheben. Dem entsprechend kann der Schulstandort Damshagen in der Schulentwicklungsplanung 2015/16 bis 2019/20 nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Schuleinzugsbereich für die Grundschüler aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Damshagen soll für die Grundschule Ostseebad Boltenhagen festgeschrieben werden.

Der Schuleinzugsbereich für die Regionalschüler aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Damshagen soll für die Regionale Schule Klütz festgeschrieben werden.

Die Gemeindevertreter behalten sich vor, bei Veränderungen der Einwohner- und Schülerzahlen eine Wiedereröffnung des Schulstandortes anzustreben.

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

Nunmehr erfolgt die Abstimmung zum geänderten Beschlussvorschlag:

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, aufgrund der vorliegenden Prognose der Schülerzahlen für die Schulentwicklungsplanung 2015/16 bis 2019/20 und der Untersagung zur Bildung einer Eingangsklasse im Schuljahr 2014/15 den Schulstandort Damshagen zum 31.07.2015 aufzuheben. Dem entsprechend kann der Schulstandort Damshagen in der Schulentwicklungsplanung 2015/16 bis 2019/20 nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Schuleinzugsbereich für die Grundschüler aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Damshagen soll für die Grundschule Ostseebad Boltenhagen festgeschrieben werden.

Der Schuleinzugsbereich für die Regionalschüler aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Damshagen soll für die Regionale Schule Klütz festgeschrieben werden.

Die Gemeindevertreter behalten sich vor, bei Veränderungen der Einwohner- und Schülerzahlen eine Wiedereröffnung des Schulstandortes anzustreben.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

8

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

Beschlussfassung wurde dem Landkreis am 29. September 2014 mitgeteilt.

 

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 teilt der Landkreis mit, dass ab dem 1. August 2015 für die Grundschüler der Gemeinde Damshagen die Grundschule Boltenhagen als örtlich zuständige Schule gemäß § 46 Schulgesetz MV gilt, sofern der Kreistag nicht etwas Anderes festlegt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage