21.08.2014 - 11 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Do, 21.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:
1. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft nicht, wenn die kleinteilige touristische Entwicklung der Gemeinde Damshagen gesichert bleibt. Geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen, kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.
2. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, wenn das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ausschließlich zugunsten der Landwirtschaft ausgerichtet werden können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittelvergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
3. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, wenn eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität entlang der Ostseeküste führt.
4. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Damshagen sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
140,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
177,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
980,4 kB
|