08.05.2014 - 10 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lorenz vom Planungsbüro Mahnel erläutert die Beschlussvorlage und die Änderungen durch den Bauausschuss.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert.

 

Frau Krüger lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen hebt den Beschluss zur Aufstellung und zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Damshagen (ehemals Gemeinde Moor-Rolofshagen) für das Gutshaus Parin auf.
  2.      Die Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Damshagen (ehemals Gemeinde Moor-Rolofshagen) für das Gutshaus Parin für den nördlichen Teilbereich.
  3.      Das Plangebiet für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird wie in der Anlage 3 dargestellt, abgegrenzt.

Die Abgrenzung erfolgt:

-          im Nordendurch landwirtschaftlich genutzte Flächen; der Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 3 soll geringfügig erweitert werden,

-          im Ostendurch landwirtschaftlich genutzte Flächen und bestehende Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3 (im nördlichen Teil) und im südlichen Teil durch Begrenzung von Baugebietsflächen des MI 1-Gebietes und des MI 2-Gebietes des B-Planes Nr. 3,

-          im Südendurch Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 3,

-          im Westendurch Grünflächen und den Teich (im südlichen Teil)

und im Norden durch bebaute Grundstücke.

 

Zum Änderungsinhalt gehören auch die umgrenzten Bereiche innerhalb der Ursprungssatzung, die hinsichtlich der Belange von Ausgleich und Ersatz geändert werden. Die Umgrenzung erfolgt auf dem südlichen Teil der bisherigen Teilfäche 5 des MI-Gebietes.

  1.      Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Regelung der verkehrlichen Anbindung für einen Teil des Gebietes neu.

-          Regelung der Belange der Ver- und Entsorgung durch Regenwasserrückhalteanlagen im nördlichen Teil.

-          Änderungen der Art der Nutzung von MI-Gebieten zu SO-Gebieten der Fremdenbeherbergung.

-          Anpassung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

-          Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Art der Nutzung vom MI-Gebiet zu SO-Gebiet „frei werdenden Wohnkapazitäten“ sind für den Hauptort Damshagen zu sichern. Dies ist im Zuge der Planungsanzeige mit dem zuständigen Amt für Raumordnung und Landesplanung zu regeln.

  1.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB mit der Zielsetzung der Durchführung eines Verfahrens nach § 13 BauGB durchzuführen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich ist und eine Prüfung der Umweltbelange ebenso nicht erforderlich ist.
  3.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
  4.      Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Am 03.07.2014 zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.