06.05.2014 - 14 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel nimmt ausführlich Stellung zu den Punkten Beckerwitz in Verbindung mit der Jugendherberge und ausgewiesenen Grünflächen sowie zur Auslagerung Hohen Wieschendorf, dort in Verknüpfung mit der Schaffung von Baurecht und gegebenenfalls einer Umfahrung der Ortslage.

In der weiteren Diskussion verweist Herr Peplau darauf, dass es für die Erarbeitung des Entwurfes keine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung gibt und das auch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Planungsbüro Mahnel und der Gemeinde existiert.

 

Frau Dr. Bernier äußert ihr Befremden zu diesen Äußerungen. Die Gemeinde befasst sich bereits seit langer Zeit mit dem Flächennutzungsplan, hat also immer die Leistung des Planungsbüros Mahnel angenommen. Seitens der Verwaltung ist das Vertragswerk aufzuarbeiten. Der Bürgermeister stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung:

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet. Die Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Gramkow und der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf sind in einen gesamten Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der Anforderungen des BauGB zu überführen.

 

  1. Das Planungsziel bestehen in der Vorbereitung eines Gesamtflächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen unter Berücksichtigung:

-          der städtebaulichen und kapazitiven Betrachtung für die Ortsteile des Gemeindegebietes,

-          der Herausarbeitung von Zentren der Wohnentwicklung,

-          der Fremdenverkehrshauptorte im Gemeindegebiet,

-          der kapazitiven Möglichkeiten am Strand,

-          der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege,

-          einer Prüfung der Umweltbelange.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Gemeinde Hohenkirchen (inklusive Umweltbericht) für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist darzustellen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung des Detaillierungsgrades und des Umfanges der Prüfung der Umweltbelange dient.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

 

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

13

Zustimmung:

12

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss zur weiteren Bearbeitung am 16.06.2014 an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage