06.05.2014 - 6 Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Di., 06.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister Herr Mevius nimmt die Ernennung von Kamerad Rico Buckow und Kamerad Peter Münzberg zum Ehrenbeamtenverhältnis vor. Die Kameraden leisteten ihren Amtseid.
Die Ausübung der Wahlwerbung seitens der Gemeinde Hohenkirchen durch die Gemeindewahlbehörde des Amtes Klützer Winkel wird kritisiert. Insbesondere, dass die Anzahl der Wahllokale von zwei auf eines reduziert wurde. Frau Schultz als Gemeindewahlleiterin erläuterte ausgiebig den Sachverhalt und die rechtlichen Grundlagen.
Der Bürgermeister Herr Mevius vertritt die Auffassung, dass dies rechtlich richtig wäre, aber es für die Anwohner in einer Flächengemeinde wie Hohenkirchen schwierig sein dürfte, das Wahllokal zu erreichen. Er hätte sich dazu eine bessere Kommunikation mit der Amtsverwaltung gewünscht.
Die Wahlwerbung in der Gemeinde Hohenkirchen orientiert sich an der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Hohenkirchen. Diese Sondernutzungssatzung wurde von einer Wählergruppe aus Hohenkirchen angegriffen, da nach deren Meinung die verfassungsrechtlichen Grundsätze für die Plakatierung während der Wahlen nicht gegeben sind. Die Kandidaten werden zu sehr eingeschränkt, wenn nur zwei Wahl-Werbetafeln zur Verfügung stehen. Durch das Innenministerium und die Kommunalaufsicht des Landkreises wurde die Angelegenheit überprüft. Es steht zu befürchten, dass bei einem gerichtlichen Angriff, die Satzung unwirksam wird. Deshalb hat die Gemeindewahlbehörde, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens, weitere Sondernutzungserlaubnisse erteilt und somit kann frei plakatiert werden für die Wahl am 25.5.2014.
