05.03.2014 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Mahnel, vom Planungsbüro Mahnel, erläutert den B-Plan 22.

Er teilt mit, dass nunmehr keine öffentlichen Belange dem B-Plan gegenüberstehen.

Auch zu den privaten Belangen gab es einen klärenden Termin am 4. März 2014 beim Landkreis Nordwestmecklenburg.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 22 für den nördlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf begrenzt

-       nordwestlich:durch die Straße „Zur Huk“,

-       südöstlich:durch landwirtschaftliche Nutzflächen an der Straße

„Zum Anleger“,

-       südwestlich:durch die vorhandene Bebauung in der Straße

„Zum Anleger“ Nr. 34, Nr. 32, Nr. 30 und Nr. 28,

-       westlich:durch die vorhandene Bebauung Nr. 9 in der Straße

„Zur  Huk“,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilflächennutzungsplan zu berichtigen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.13

davon anwesend:.12

Zustimmung:.11

Ablehnung:.0

Enthaltung:.1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage