05.03.2014 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi., 05.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 22 für den nördlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf begrenzt
- nordwestlich:durch die Straße „Zur Huk“,
- südöstlich:durch landwirtschaftliche Nutzflächen an der Straße
„Zum Anleger“,
- südwestlich:durch die vorhandene Bebauung in der Straße
„Zum Anleger“ Nr. 34, Nr. 32, Nr. 30 und Nr. 28,
- westlich:durch die vorhandene Bebauung Nr. 9 in der Straße
„Zur Huk“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilflächennutzungsplan zu berichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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