24.10.2013 - 7 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 "Tarnewitzer Huk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Chr. Schmiedeberg macht hierzu einige Ausführungen. Insbesondere geht er auf die Risiken ein, die eine Änderung mit sich bringen kann. Es handelt sich aber hier um einen „kleinen B. Plan“, der die Konflikte und Risiken überschaubar macht. Derzeit ist die Rechtsprechung so, dass in Wohngebieten keine Ferienwohnungen genehmigt werden dürfen. Ziel der Gemeinde ist es, dass mit dieser Änderung dann die untergeordnete Nutzung einer Ferienwohnung in einem Einfamilienhaus zulässig ist.

 

Herr Schultz hinterfragt, ob mit allen Eigentümern, insbesondere mit den Kritikern, gesprochen wurde. Er bittet hierzu eine Information. Ferner bittet er, Erfahrungen aus anderen Ostseebädern einzuholen und der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Herr Chr. Schmiedeberg führt aus, dass alle Eigentümer bis auf die 2 angesprochenen Kritiker Einverständniserklärungen abgegeben haben. Diese beiden Eigentümer wurden auch zu einem Gesprächstermin geladen, den jedoch nur ein Eigentümer wahrgenommen hat.

 

Herr H.-O Schmiedeberg erklärt, dass die CDU-Fraktion dieser Bauleitplanung begrüßt. Er erklärt, dass seiner Auffassung nach die Kritiker auf der Seite des Rechtes stehen und sollte im Verfahren hier unter den Beteiligten ein desolater Umgang untereinander erfolgen, wird die CDU-Fraktion die Verfahrensweise nicht weiter begleiten und unterstützen.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Tarnewitz zwischen
    - der "Ostseeallee" im Norden,              
    - der Grünfläche im Osten,             
    - der Waldfläche im Süden,             
    - des Flurstücks 22/42, Flur3 in Tarnewitz  im Westen,             
    soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im  beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird somit nicht durchgeführt.  
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Mappe angelegt. Planer steht noch nicht fest.

 

 

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Anlagen zur Vorlage