15.08.2013 - 2.4 Lärmbelästigung

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Wortprotokoll

Herr Felgenhauer fragt, wie die Gaststätte „Zur Düne“ bereits seit 8 Wochen jeden Abend Live-Musik spielen darf. Seiner Kenntnis nach besteht keine Genehmigung. Auch die Beschwerden beim Ordnungsamt von Herrn Felgenhauer haben keine Wirkung gezeigt.

Herr Schmiedeberg bedauert den Umstand, dass auch nach der Beanstandung beim Ordnungsamt keine Besserung eingetreten ist.

Herr Schmiedeberg beauftragt die Verwaltung umgehend das Abspielen der Musik zu untersagen.

Herr Felgenhauer ergänzt, dass auch die Hintergrundmusik deutlich zu laut ist.

Auch dies soll die Verwaltung umgehend prüfen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .

davon anwesend:                                          .

Zustimmung:                                                        .

Ablehnung:                                                        .

Enthaltung:                                                        .

Befangenheit:                                                        .             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Der Betreiber der Gaststätte"Zur Düne" wurde angeschrieben und die Musikdarbietungen untersagt.

Herr Fegenhauer wurde darüber informiert.