15.08.2013 - 10 Bebauungsplan Nr. 37 "Ferienanlage Mariannenweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird auch hier der Hinweis gegeben, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist.

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Beschluss:

1.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienanlage Mariannenweg" nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Das ca. 3,8 ha große Plangebiet in der Ortslage Boltenhagen liegt südlich der Ostseeallee und östlich des Mariannenweges bzw. des Wohngebietes "Am Reek". Es wird begrenzt im Osten durch das Flurstück 8/2 der Flur 2, Gemarkung Tarnewitz sowie im Süden durch das Flurstück 6 der Flur 2, Gemarkung Tarnewitz und umfasst die Flurstücke 7/35, Flur 2, Gemarkung Tarnewitz (Fläche der Ferienanlage) und 179/73 (teilweise), Flur 1, Gemarkung Tarnewitz (Verkehrsfläche Mariannenweg). Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellt.             

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

              Mit dem Bebauungsplan Nr. 37 beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, auf dem Flurstück 7/35 der Flur 2, Gemarkung Tarnewitz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" sowie eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für maximal 40 Ferienwohnungen in Einzel- oder Doppelhäusern sowie für 8 Gebäude mit Dauerwohnungen geschaffen werden. Mit der Einbeziehung einer Teilfläche des Mariannenweges erfolgt der Nachweis der ausreichenden verkehrlichen Erschließung.

 

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

 

An das PB zur weiteren Bearbeitung am 10.09.2013 weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage