18.12.2013 - 6 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg erläutert die Beschlussvorlage. Er erklärt, dass erst ein Entwurf und die Auslegung erfolgt, sofern abgestimmt ist, dass die Kosten nicht alleine durch die Gemeinde getragen werden. Diesbezüglich ist noch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich (Tagesordnungspunkt 24).

 

Frau Werner erfragt, wie die Niederschlagswasserbeseitigung nach Osten möglich ist.

Herr Schmiedeberg erklärt, dass in der stattgefundenen Einwohnerversammlung am 10. Dezember 2013 bereits über diese Thematik gesprochen wurde. Es gibt nur diese Möglichkeit und es ist technisch möglich.

 

Herr Schmiedeberg stellt den Antrag Herrn Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro, Rederecht zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Mahnel erklärt, dass der Bauausschuss sich bereits sehr intensiv mit der Niederschlagswasserbeseitigung befasst hat. Es gibt nur die Möglichkeit das Niederschlagswasser nach Westen oder Osten abzuleiten. Der Bauausschuss hat sich für die Ableitung nach Osten ausgesprochen, so dass diese Variante geprüft wird.

Herr Schmiedeberg erklärt, dass ohne Niederschlagswasserbeseitigung keine B-Plan genehmigt wird.

Herr Mahnel ergänzt, dass das Planungsbüro sogar keine Empfehlung für den Satzungsbeschluss vorlegen würde, da die Erfolgsaussichten nicht gegeben sind.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-            zu berücksichtigen sind,

-            teilweise zu berücksichtigen sind,

-            nicht zu berücksichtigen sind.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der tabellarischen Zusammenstellung und einer Kurzzusammenfassung. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das weitere Beteiligungsverfahren.
  3. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. 
  5. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
  6. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

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Anlagen zur Vorlage