21.11.2013 - 13 Grundsatzbeschluss über die Durchführung eines ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verfasser: Ulrike Wiechert
- Datum:
- Do., 21.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmiedeberg erklärt, dass der Umlegungsausschuss aus folgenden Mitgliedern besteht: 1 Mitarbeiter des Katasteramtes, 2 Mitarbeiter des Vermessungsamtes, 1 Rechtsanwalt und 2 Gemeindevertreter. Folglich ist die fachliche Betreuung des Umlegungsausschusses stärker, als die Gemeindebeteiligung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt
- für den Bereich des Bebauungsplangebietes „Mittelpromenade“ sowie für den sich westlich und östlich anschließendes Bereich die Umlegung gemäß § 46 (1) BauGB anzuordnen sowie
- die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) einem Umlegungsausschuss zu übertragen. Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren „Mittelpromenade“ zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.
