19.09.2013 - 9 Ergänzung des Abwägungsbeschlusses vom 16. Mai ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Do., 19.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Chr. Schmiedeberg bittet den Planern das Rederecht zu erteilen. Dem wird einstimmig zugestimmt.
Herr Chr. Schmiedeberg erklärt, hier dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses zu folgen.
Herr Schultz hinterfragt, ob sich der Bauausschuss im Textteil B auch bereits für eine der 2 Varianten ausgesprochen hat, oder ob die Entscheidung hierüber später erfolgen kann.
Herr Mahnel erklärt, dass die Entscheidung hierüber getroffen werden muss, wenn der Abwägungsbeschluss gefasst wird.
Herr Nix erklärt, dass hier noch keine Entscheidung getroffen wurde, da die Stellungnahmen noch abgewartet werden soll, um diese einfließen zu lassen.
Herr Chr. Schmiedeberg beantragt, die Vorlage in der heute vorgestellten Form abgestimmt wird.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .13
davon anwesend: .10
Zustimmung: .9
Ablehnung: .0
Enthaltung: .1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB nachträglich eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der Zusammenstellung tabellarisch und einer Kurzzusammenfassung (ohne Kurzzusammenfassung der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit).
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht werden gebilligt und für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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116 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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