19.09.2013 - 14 Radweg zwischen Schweriner See und Ostseestran...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Nach intensiver Diskussion stellt Herr Kohl den Antrag, dass die finanziellen Auswirkungen des Beschlussvorschlages Bestandteil des Beschlusses werden. Dieser Änderungsantrag wird einstimmig angenommen, so dass nunmehr über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt wird.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

  1. Der Radweg zwischen Schweriner See und Ostseestrand soll ausgeschildert und ausgestattet werden.
  2. Die Kosten werden in den Haushalt 2014 eingestellt, Fördermittel sind entsprechend zu beantragen.

 

Bestandteil des Beschlusses werden folgende finanzielle Auswirkungen (entsprechend der Beschlussvorlage):

 

Kosten: Durch die Ausweisung des Radweges entstehen Kosten für Beschilderung und sog. Möblierung (Tische und Bänke für Raststellen). Pro Schild werden max. 300 € veranschlagt.

Aus der Aufstellung in der Projektbeschreibung ergibt sich, dass für die Gemeinde Zierow 2 Schilder (Nr. 11-12) anfallen. Möblierungen sind nicht vorgesehen.

Kosten für die Gemeinde Zierow 300,- € X 2 Schilder ergibt 600,- € davon 70% LEADER Förderung entspricht 420,- € und somit 180,- € Eigenanteil. 

Für die geschätzten Kosten für Faltblatt  und App von zusammen 2.000 € werden sich die vier Gemeinden evtl. eine Teilung nach anteiligen km überlegen müssen, aber auch diese Kosten sind förderfähig, sodass hier nur 30 % von 2000 € = 600 € anfallen. Von diesen müßten Gägelow und Plüschow (z.B. 400 €) den Hauptteil tragen und Hohenkirchen und Zierow max. je 100 €.

Gesamteigenanteil: 280,- €

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .6

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0

 

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Anlagen zur Vorlage