05.06.2013 - 21 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Zusätze:
- Verfasser: Domres, Maren
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi, 05.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau einer Lager-Werkstatthalle mit Heizungsanlage für einen landwirtschaftlichen Betrieb unter AZ 30506-13-08 vom 21.05.2013 herzustellen.
Das Einvernehmen nach § 145 BauGB und § 173 BauGB entfällt, da das Vorhaben weder in einem Sanierungsgebiet noch in einem Erhaltungsgebiet liegt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .13
davon anwesend: .10
Zustimmung: .8
Ablehnung: .0
Enthaltung: .1
Befangenheit: .1
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
Herr Bernhard Reemtsma
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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