10.04.2013 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi, 10.04.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 für die Ferienanlage in Arrondierung der vorhandenen Camping-, Bungalow- und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“ - Blaue Wiek II an der Wohlenberger Wiek.
- Die Planbereichsgrenzen sind in der nebenstehenden Skizze dargestellt. Die Fläche befindet sich nördlich des Verbindungsweges zur Jugendherberge und wird im Norden und im Westen durch die vorhandene Gemeinschaftssiedlung, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden durch den Verbindungsweg (ländlicher Weg) zur Jugendherberge Beckerwitz begrenzt.
- Planungsziel besteht in der Vorbereitung der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Feriensiedlung. Die Feriensiedlung ist in orts- und landschaftstypischer Bauweise vorgesehen.
- Die Vereinbarkeit mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege ist abzuprüfen.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu regeln.
- Anforderungen an die Ver- und Entsorgung und die leistungsfähige verkehrliche Erschließung sind abzuprüfen, Konzepte sind zu erstellen.
- Die Flächen im östlichen Plangebiet sind auf ihre Eignung als Spiel-, Sport- und Freizeitflächen und für Ausgleich und Ersatz zu nutzen.
- Nördlich des ländlichen Weges sind ggf. Flächen für eine zukünftige Trassierung eines Geh- und Radweges zu nutzen.
- Am östlichen Rand der bebauten Flächen, zwischen der für Bebauung vorgesehenen Fläche und der Freifläche ist ein Weg/Pfad für Fußgänger zu gestalten, der vom ländlichen Weg in Richtung Küste führt.
- Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die für Raumordnung und Landesplanung zuständige Behörde und Stelle ist am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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661,1 kB
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