04.04.2013 - 13.4 Bepflanzung Bäche und Gräben

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Wortprotokoll

Herr Oldenburg bittet die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel zu klären, ob die Bäche und Gräben mit Kopfweiden bepflanzt werden können. Frau Krüger erklärt, dass sich der Bauausschuss hiermit weiter befassen soll.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Vermerk:

Eine Bepflanzung an Gräben ist unter Berücksichtigung der Eigentunmsverhältnisse zulässig. Jedoch sollte beachtet werden, dass für die Pflege der Gräben ausreichend Platz für technik u.ä. vorhanden bleibt.