31.01.2013 - 8 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Redewisch zwischen:

-       der Wegeverbindung Redewisch – Wichmannsdorf im Norden,

-       einer Linie in ca. 100 m Abstand südöstlich von der Dorfstraße im Nordwesten,

-       der Waldfläche im Südwesten

-       sowie dem Grundshägener Bach im Südosten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) sowie die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Am 25.02.2013 an PB Blanck zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage