19.12.2012 - 11 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Boge zeigt Befangenheit an und nimmt in den Reihen der Zuschauer Platz. Herr Hömke übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Herrn Müller vom Planungsbüro bab wird Rederecht erteilt. Herr Müller erklärt ausführlich die Beschlussvorlage.

 

Es kommt zu einer sehr intensiven Diskussion.

 

Einige Gemeindevertreter tragen ihre Bedenken vor. Unter anderem wird die Befürchtung geäußert, diese Erweiterung sei nur ein Zwischenschritt und demnächst stehe eine erneute Erweiterung an. Auch wird durch Frau Höhne und Herrn Kohl informiert, dass die bisherigen Beeinträchtigungen durch die zahlreichen Transporte zur Anlage (Maistransporte, ganztägig, oftmals nachts) bereits erheblich sind. Lärmbelästigungen, Straßenschäden seien bereits jetzt die Folge.

 

Herr Müller entgegnet, dass es sich hier um eine geordnete Anlage handelt. Es erfolgt kein Anbau oder Ähnliches. Er soll jetzt nur die bestehende Motorleistungsreserve ausgenutzt werden. Durch das Schreiben der Antragstellerin vom 29. November 2012 werden der Gemeinde diverse Zugeständnisse in Form von Verpflichtungserklärungen gemacht, die in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Die Vorteile liegen derzeit auf Gemeindeseite.

 

Es kommt zu weiteren, teils kontroversen Diskussionen.

 

Herr Schmidt-Hahn greift vermittelnd ein. Er stellt auch im Ergebnis der Diskussionen folgende Änderungsanträge zur Beschlussvorlage:

-          Im Punkt 1 Ergänzung:

Auf dem Flurstück 223/2, entlang der Zufahrt, wird eine abschirmende Pflanzung auf einem noch zu errichtenden Wall vorgenommen.

-          Im Punkt 2 Ergänzung:

Darüber hinaus verpflichtet sich die Antragstellerin zu der Beteiligung an dem Eigenkapital der Gemeinde beim ländlichen Wegebau K 22 - Fliemstorfer Straße, zu der Zahlung eines jährlichen Beitrags zur Straßenunterhalten im Gemeindegebiet und zu der Zerlegung der Gewerbesteuer des Unternehmens (der Antragstellerin) und Überweisung des Steueranteils aus der Biogasanlage Zierow an die Gemeinde Zierow. Es wird ausdrücklich Bezug genommen auf das Schreiben der Antragstellerin vom 29. November 2012. Zusätzlich zu diesen Verpflichtungserklärungen der Antragstellerin muss eine angemessene Transportregelung gefunden werden, um die Beeinträchtigungen aus den notwendigen Transporten zur Anlage zu minimieren.

-          Im Punkt 3 Ergänzung:

Der Antragstellerin ist bekannt, dass sie gegenüber der Gemeinde Zierow keinen Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines B-Planes hat.

 

Die Gemeindevertreter stimmen mehrheitlich den Änderungsanträgen zu.

 

Es kommt zur Abstimmung der Beschlussvorlage unter Beachtung der eingebrachten Änderungsanträge:

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1.

Für das Gebiet: Gemeinde/ Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstücke- Nr. 224/4, 224/5 (teilw.), 223/2 (teilw.) und 211/2 (teilw.), den Standort der vorhandenen Biogasanlage mit Zufahrt betreffend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auf dem Flurstück 223/2, entlang der Zufahrt, wird eine abschirmende Pflanzung auf einem noch zu errichtenden Wall vorgenommen.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • planungsrechtliche Sicherung des Standortes der im Betrieb befindlichen Biogasanlage.
  • Durch die Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das BHKW leistungsoffen mit der bereits installierten Leistung von 526 KWelt gefahren werden kann. Um die Lagerkapazitäten zu erhöhen, soll der Bau einer Siloanlage und eines Gärrestbehälters Bestandteil der Planung werden.

 

2. 

Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Antragstellerin zu der Beteiligung an dem Eigenkapital der Gemeinde beim ländlichen Wegebau K 22 - Fliemstorfer Straße, zu der Zahlung eines jährlichen Beitrags zur Straßenunterhalten im Gemeindegebiet und zu der Zerlegung der Gewerbesteuer des Unternehmens (der Antragstellerin) und Überweisung des Steueranteils aus der Biogasanlage Zierow an die Gemeinde Zierow. Es wird ausdrücklich Bezug genommen auf das Schreiben der Antragstellerin vom 29. November 2012. Zusätzlich zu diesen Verpflichtungserklärungen der Antragstellerin muss eine angemessene Transportregelung gefunden werden, um die Beeinträchtigungen aus den notwendigen Transporten zur Anlage zu minimieren.

 

3.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  Der Antragstellerin ist bekannt, dass sie gegenüber der Gemeinde Zierow keinen Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines B-Planes hat.

 

 

4.

Die gemäß § 3 Abs. 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .6

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .3

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Franz-Josef Boge.

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Am 17.01.2013 an bab weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage