19.12.2012 - 10 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Müller vom Planungsbüro bab erläutert ausführlich die Beschlussvorlage.

 

Auf ausdrückliche Nachfrage von Gemeindevertretern gibt er zu Protokoll, dass seine Vorab-Planung kostenlos ist.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1. Für das Gebiet: Ortslage/ Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstück-Nr. 219/8 (teilw.) soll ein  Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet  und umfasst eine Fläche von ca. 1,40 ha. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohn- und Ferienwohnsiedlung auf einer Fläche von ca. 1,40 ha des Flurstückes- Nr. 219/8.

-          Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Wohn- und Ferienwohngebiet“ festzusetzen.

 

2. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .6

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

 

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Am 17.01.2013 an bab weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen