19.12.2012 - 16 Gemeinde Hohenkirchen - 3. Änderung des Teilflä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließet:

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und erneuten Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.             
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Teilweise zu berücksichtigende oder nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen liegen nicht vor.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Gemeinde  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen und Anregungen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der Gemeinde Hohenkirchen über die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf beim Landkreis Nordwestmecklenburg mit einer Stellungnahme beizufügen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

An PBM weitergeleitet.