13.12.2012 - 25 Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung der G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Haack wird das Rederecht erteilt. Sie erläutert die Änderungen in der Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

Herr Christian Schmiedeberg bittet die Verwaltung § 7 Abs.1 wie folgt zu ändern:

„Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist dem Amt Klützer Winkel für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Fachbereich I, Steuern und Abgaben innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Frau Haack teilt mit, dass mit der Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel ca. 1.800 Altfälle der Zweitwohnungssteuer vorlagen und inzwischen ca. 500 Fälle bearbeitet wurden.

Ca. 8.000,00 € unterliegen bereits den Verjährungsfristen.

Sie weist darauf hin, dass die Zweitwohnungssteuer ein sehr komplexes Thema ist und die Bearbeitung teilweise sehr zeitaufwändig sei.

Herr Ch. Schmiedeberg lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0