27.11.2012 - 17.3 Hundeanmeldepflicht

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister der Stadt Klütz, Herr Dieter Fischer, sprach an, dass die Stadtvertretung ihn beauftragt hat, in Form einer Presseerklärung seitens des Amtes alle Hundebesitzer darauf hinzuweisen, dass eine Anmeldepflicht für die Hunde besteht. Dass es verstärkte Kontrollen seitens der Amtsverwaltung geben wird und mit Verwarnungen und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen zu rechnen ist. Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, Herr Jürgen Mevius, hinterfragte hierzu, ob in allen Satzungen verankert ist, dass das Tragen von Hundemarken zwingend ist.

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