27.09.2012 - 8 Eigenbetrieb "Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nix erklärt sich befangen und verlässt den Sitzungsraum.

 

Herr Christian Schmiedeberg stellt den Antrag, Frau Hörl das Rederecht zu erteilen.

Diesem Antrag stimmen die Gemeindevertreter einstimmig zu.

 

Herr Seidel erklärt, dass seiner Ansicht nach es nicht zwingend notwendig ist, dass Frau Hörl als Kurdirektorin zu beschäftigen. Er hinterfragt, ob durch diese Veränderung auch eine Änderung des Arbeitsverhältnisses eintritt, insbesondere, ob Frau Hörl dadurch in ein Beamtenverhältnis tritt. Zu dem äußert Herr Seidel, dass eine Verteilung der Führung des Eigenbetriebs „Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen“ auf zwei Stellen seiner Meinung nach nicht gut ist, da nicht bekannt ist, ob beide Stellen die notwendige Qualifikation aufweisen.

Herr Christian Schmiedeberg erklärt, dass Herr Dieter Dunkelmann 20 Jahre die Position des Kurdirektors ausgeübt hat und keinen beamtenrechtlichen Status dabei inne gehabt hat. Zudem folge die Beschlussvorschlage der Empfehlung der Landrätin, wie die Gemeindevertreter anhand der Anlage erkennen können.

Herr Seidel äußert, dass er nicht gegen die Bezeichnung „Kurdirektorin“ ist, sondern besorgt über die möglichen Folgen ist. Frau Bräunig verweist erneut auf die Empfehlung der Landrätin und verliest den entsprechenden Auszug.

Herr Christian Schmiedeberg erklärt, dass die Organisationsanalyse eine entsprechende Änderung bringen kann.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Wilfried Nix.

 

Nach der Abstimmung betritt Herr Nix den Sitzungsraum und nimmt wieder an der Sitzung teil.