27.09.2012 - 12 Verkehrskonzep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do., 27.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schultz erläutert, dass die 10 Maßnahmen vom Bauausschuss empfohlen worden sind, doch keine Kosten sowie finanziellen Mittel zu Umsetzung bekannt sind.
Frau Schultz von der Amtsverwaltung erklärt, dass ein Vorbehalt eingerichtet ist, dass nach Beschluss der Gemeindevertretung eine Prioritätenliste zu erstellen ist.
Herr Schultz stellt den Antrag, zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bedarf eines separaten Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bezüglich Priorität, Effektivität und Wirtschaftlichkeit.
Herr Christian Schmiedeberg lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .13
davon anwesend: .10
Zustimmung: .10
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Herr Seidel erklärt, dass er für den Bau einer Umgehungsstraße ist. Er stellt den Antrag, dass der Bau einer Umgehungsstraße in Boltenhagen durch die Verwaltung zu prüfen ist.
Herr Hans-Otto Schmiedeberg äußert seine Bedenken einer Umgehungsstraße durch die Wiesen und Wälder Boltenhagens. Durch die Umgehungsstraße würden auch weitere Bebauungen in Boltenhagen stattfinden, welche nicht von allen Bürgern gewünscht ist.
Herr Christian Schmiedeberg teilt mit, dass die Verwaltung bereits damit beauftragt sei, eine Prüfung zum Bau einer Umgehungsstraße vorzunehmen. Herr Steigmann ergänzt, dass diese Prüfung bislang ohne qualifizierte Antwort offen steht.
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro meldet sich zu Wort. Herr Christian Schmiedeberg stellt den Antrag Herrn Mahnel das Rederecht zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Mahnel erklärt, dass eine Umgehungsstraße gravierende Auswirkungen auf das Bild von Boltenhagen haben wird. Das Planungsbüro hat das Für und Wider bereits aufgearbeitet. Diese könnte im Zuge der Maßnahmenplanung ebenfalls vorgestellt werden.
Herr Schultz ergänzt, dass viele Argumente hierzu ausgetauscht wurden und hohe Kosten mit einem möglichen Bau verursacht werden. Herr Christian Schmiedeberg bittet auch die naturschutzrechtlichen Fragen in der Darstellung vom Planungsbüro zu berücksichtigen.
Herr Christian Schmiedeberg stellt den Antrag von Herrn Seidel zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .13
davon anwesend: .10
Zustimmung: .6
Ablehnung: .3
Enthaltung: .1
Die Beschlussvorlage wird unter den v.g. Änderungen zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt das Verkehrskonzept der Arbeitsgemeinschaft Planungsbüro Mahnel und Freie Planungsgruppe Berlin GmbH.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die folgenden Einzelmaßnahmen aus der Beschlussempfehlung des Bauausschusses. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bedarf eines separaten Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bezüglich Priorität, Effektivität und Wirtschaftlichkeit.
- Maßnahme 1 – Geschwindigkeitssenkende Maßnahmen an den Ortseingängen
Für den Ortseingangsbereich in der Klützer Straße läuft die planungsrechtliche Vorbereitung. Die Maßnahmen und Ziele hierzu werden gesondert im B-Planverfahren abgestimmt. Für den Ortseingang Tarnewitz wird empfohlen folgende Maßnahmen zu überprüfen, um eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Ortseingang zu erreichen:
In diesem Zusammenhang wurde auf die Defizite für den Radfahrer an der Zufahrt nach Tarnewitz hingewiesen. Der Stadtweg wird nicht angenommen. Eine Vielzahl der Radfahrer nutzt die Straße. Dies führt zu Sicherheitsbeeinträchtigungen. Gegebenenfalls Geschwindigkeit in diesem Bereich weiter reduzieren auf 50 km/h.
- Maßnahme 2 – Tempo 30- / Tempo 30 Zone
Im Zusammenhang mit der 30er Zone bzw. der Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auch ohne 30er Zone hat Herr Nix auf einen Antrag der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen an das Straßenverkehrsamt verwiesen. Bisher wurden die Anträge abgelehnt. Dennoch wird empfohlen, einen Bereich auf 30 km/h zu beschränken zwischen Kreisverkehr und beabsichtigten Standort für das Strandhotel.
- Maßnahme 3 – Parkraumbewirtschaftung, Stellplätze am Ortsrand
Die Parkplätze an den Ortseingängen sind für die nächste Saison vorzubereiten. Das Potential am Ortseingang Klützer Straße wird mit 300 bis 440 Parkplätzen je nach der Variante geschätzt. Das Potential im Ortseingang Tarnewitz, östlicher Ortseingang wird mit 200 Kraftfahrzeugen eingeschätzt.
Empfehlung durch die Planer, zusätzlich Flächen für Notparkplätze bei besonderem Bedarf auf sonst landwirtschaftlichen Flächen vorzusehen.
In diesem Zusammenhang ist der Qualitätsanspruch für das Ostseebad Boltenhagen zu erörtern. Der Strand ist hinsichtlich seiner Kapazitäten begrenzt. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen will sich auch in Bezug auf die Herstellung von Parkplätzen beschränken. Das bisher angestrebte Maß wird als ausreichend angesehen. In besonderen Heißwettersituation, wie am vergangenen Wochenende, 18./19.08.2012, wird eine Nutzung vorhandener Straßen und Wege für das Park von Fahrzeugen des Individualverkehrs durch die Ausschussmitglieder in Kauf genommen. Dies handelt sich hier nur um Einzelereignisse. Der Grundbedarf sollte durch die Herstellung von Parkplätzen an den Ortseingängen in Verbindung mit dem Shuttle abgedeckt sein. Die Frage zur Parkplatzausnutzung über das gesamte Jahr konnte aus dem Stand nicht beantwortet werden.
- Maßnahme 4 – Shuttlesystem, zum Beispiel Bus
Die Maßnahme ist in engem Zusammenhang mit der Maßnahme 3 zu sehen und wird uneingeschränkt befürwortet.
- Maßnahme 5 – Verbesserung des ÖPNV
Die Sicherung des ÖPNV wird verbessert, zum Beispiel durch Einbeziehung des Inmod-Projektes. Eine Umformulierung hinsichtlich der Realisierung und Wahrscheinlichkeit dahingehend erfolgen, dass „Pusch und Pull“ ersetzt wird durch Abdeckung des Bedarfs in Spitzenzeiten. Zum einen soll über das "Drücken" der Akteure der ÖPNV vorangetrieben werden. Die Kommunen sollen über die ÖPNV-Betreibergesellschaften den ÖPNV stärker in das Bewusstsein der Nutzer (Bewohner + Gäste) rücken, z.B. Werbung / Angebotsverbesserung / Steigerung der Attraktivität. Letztendlich geht es hier um die Bestellung des ÖPNV und um die Finanzierung und Ausgestaltung. Zum anderen soll durch das "Ziehen" über die Bewusstseins-/ Verhaltensänderungen der ÖPNV-Nutzer bei den Kommunen und den ÖPNV-Betreibergesellschaften ein besseres Angebot erreicht werden, weil die Nachfrage und der Bedarf von der Seite der Nutzer da ist.
- Maßnahme 6 – Zufahrtsbeschränkungen für den MIV
Im Zusammenhang mit der Regelung zur Zufahrtsbeschränkung wird auf die erfolgreiche Akzeptanz in anderen Städten verwiesen. Insbesondere Lieferverkehr ist zu reduzieren und herauszunehmen, insbesondere zeitlich zu beschränken. Zusätzlich zu den Regelungen durch Halteverbote und Parkverbote ist angestrebt durch Zufahrtsbeschränkung die Aufenthaltsqualität zwischen Kreisverkehr bzw. Weidenstieg und zukünftigen Standhotel zu verbessern. Abstimmungen hierzu sollen mit Behörden und Stellen erfolgen, um die Realisierungsmöglichkeiten abzuklären. In diesem Zusammenhang wird auf die Parkplatzbewirtschaftung verwiesen. Die Parkplätze in diesem Bereich sind hinsichtlich der Nutzung zeitlich zu begrenzen und die Kosten sind anzuheben. Die Parkplätze sollen nicht vollständig zurückgebaut werden; Lieferfahrzeugen soll die Möglichkeit zum Parken eingeräumt werden. Durch diese Maßnahme ist eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorgesehen.
- Maßnahme 7 – Ausbau des Wander- und Radwegenetzes einschließlich Dünenweg
Für die Fußgänger eine neue Wegeführung auf dem Dünenweg, separat zur Strandpromenade, schaffen. Im Gegenzug auf der Strandpromenade die Möglichkeiten für den Radverkehr rechtlich einzuräumen und insgesamt zu verbessern. Es wird angeregt, die Wegeverbindungen im Hinterland zu verbessern und für Radfahrer auszubauen. Dies sollte zum Beispiel auch ab dem Parkplatz Weidenstieg über die Wiesen in östliche Richtung erfolgen. Dabei sollten insbesondere auch die Anbindungen an überörtliche Radwegeverbindungen mitbetrachtet werden. Die Untersuchung des Ist-Zustandes der Wege für den Radverkehr und für Radwege ist Grundlage für eine gezielte Erweiterung des Radwegenetzes. Das Radfahren ist als zusätzliches Angebot auch für die Nachsaison vorzubereiten. Hinweisschilder für das Radwegesystem sind gemeindebezogen aufzustellen und in das überörtliche Netz zu integrieren. Auf die Parkplätze an der Ostseeallee, die zukünftig als Kurzzeitparkplätze vorgesehen sind, soll nicht verzichtet werden. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen zugunsten der Radfahrer wird nicht als vorteilhaft angesehen. Dies wird begründet durch folgende Ansprüche:
- Maßnahme 8 – Neubau einer Entlastungsstraße
Auf Antrag wurde über Notwendigkeit der Überprüfung einer Umgehungsstraße entschieden. Mehrheitlich wurde beschlossen, auf eine Umgehungs-/Entlastungsstraße zu verzichten. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Beweggründe für die Entscheidung auf eine Umgehungsstraße zu verzichten, im Planungskonzept noch deutlicher als im bisherigen Maßnahmeblatt herauszuarbeiten.
- Maßnahme 9 – Mobilitätskarte Boltenhagen – „Card to Go“
Die Mobilitätskarte soll entsprechend verfolgt werden. Hier wird auf eine enge Verknüpfung mit den Maßnahmen 3 und 4 des Maßnahmepaketes verwiesen.
- Maßnahme 10 – Diese Maßnahme wird neu aufgenommen
Das Maßnahmepaket ist um die Forderung zur Erstellung eines Verkehrsleitsystems mit entsprechenden Hinweisschildern in Klütz und am Eulenkrug zu berücksichtigen. Ein überörtliches Verkehrsleitsystem vor dem Ort Boltenhagen ist zusätzlich zu den bisherigen Leitsystemen zu berücksichtigen. Die bisherige Verkehrsleiteinrichtung für die Parkplätze ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Empfehlung eines Gemeindevertreters, die Vermieter in die Planung miteinzubeziehen und zu veranlassen, Routenpläne mit einer besseren Orientierung der Zufahrt über Klütz und über den Eulenkrug zu veranlassen. |
