06.09.2012 - 14 Rechtsschutz für die Mitglieder der Gemeindever...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Longerich, Arne
- Datum:
- Do., 06.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertreter diskutieren über die Vorlage.
Herr Dunkelmann betritt den Sitzungsraum und nimmt an der Sitzung teil.
Herr Seidel merkt an, dass seiner Ansicht nach die Aufwandsentschädigung ebenfalls für mögliche Rechtsanwaltskosten genutzt werden sollte.
Dieser Ansicht sind die übrigen Gemeindevertreter nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass den Mitgliedern der Gemeindevertretung bei Handlungen aus ihrem Ehrenamt auf Antrag Rechtsschutz für die Geltendmachung von zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie bei einer strafrechtlichen Verfolgung gewährt wird.
Der Rechtsschutz ist für zukünftige und rückwirkende Fälle möglich. Er wird nicht gewährt bei vorsätzlich begangenen Straftaten.
Der Gemeindevertreter stellt einen Antrag beim Amt Klützer Winkel. Das Amt Klützer Winkel prüft den Einzelfall und beauftragt entsprechend den Anwalt bzw. gibt eine Zusage der Kostendeckung. Die Gemeindevertretung wird auf der nächsten Sitzung über das Verfahren informiert.
