04.07.2012 - 17 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 für den n...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Mahnel erläutert den Bebauungsplan Nr. 22 für den nordöstlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf. Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, mit dem Bebauungsplan Nr. 22 die Bestandssituation  zu regeln und planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Neubebauung zu schaffen.

 

Herr Peplau spricht eine mögliche Befangenheit von Herrn van Leeuwen an. Darüber wird diskutiert und Herr Mevius teilt mit, dass die Kommunalaufsicht festgestellt hat, dass Herr van Leeuwen nicht befangen ist. Herr van Leeuwen bezeichnet sich zwar als nicht befangen und nimmt dennoch nicht an der Abstimmung teil. Er setzt sich für einige Minuten zu den Gästen in den hinteren Teil des Raumes.

 

Herr Peplau bittet darum, in den Beschluss den Passus „Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich“ aufzunehmen.

 

Frau Schultz erläutert, dass dafür ein separater Beschluss gefasst werden muss.

 

Herr Peplau äußert dazu, dass hochrichterlich festgestellt worden ist, dass sowohl ein Aufstellungsbeschluss als auch die dazu gehörende Veränderungssperre in einer Sitzung beschlossen werden kann.

 

Frau Schultz stellt daraufhin wie folgt klar:

Es ist richtig, dass beide Beschlüsse in einer Sitzung gefasst werden können. Dazu hätte dieser Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich vor Bestätigung der Tagesordnung eingebracht werden müssen.

 

Der Beschluss für eine Veränderungssperre wird für den nächsten Bauausschuss und die Gemeindevertretung vorbereitet.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für den nordöstlichen Teil der Ortslage Hohen Wieschendorf.

Das Plangebiet wird begrenzt:

nördlich:              durch die Straße „Zur Huk“,

südlich:              durch die mit Wochenendhäusern bebauten Flurstücke 23/1 und 23/2 der Flur 1, Gemarkung Hohen Wieschendorf,

westlich:              durch den landwirtschaftlichen Betrieb für gärtnerische Erzeugung,

östlich:              durch die mit einbezogene Straße „Zum Anleger“.

Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Das Planungsziel besteht in der Regelung der Bestandssituation im Plangebiet und in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Neubebauung (unter Beachtung des Landwirtschaftsbetriebes).

  1. Die Gemeinde Hohenkirchen fertigt auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses die Planungsanzeige und stimmt die Ziele der örtlichen Entwicklung mit dem Landkreis und dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg ab.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Anlagen zur Vorlage