05.07.2012 - 6 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ost...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmidt wird das Rederecht erteilt. Frau Schmidt erläutert den Vorbericht und den Haushaltsplan 2012.

Frau Werner hat zum Haushaltsplan diverse Anfragen:

 

-              Warum ist auf Seite 7 des Vorberichts von der Gemeinde Kalkhorst die Rede?

              Frau Schmidt erklärt, dass es sich hierbei um einen Kopierfehler handelt, da diese Passage in allen Vorberichten gleich ist. Sie entschuldigt sich.

-               Frau Werner erkundigt sich was hinter „den Verfügungsmitteln des Amtsvorstehers auf Seite 15 des Vorberichts verbirgt.

              Frau Schmidt antwortet, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt. Es muss heißen „Verfügungsmittel des Bürgermeisters“, dieses wird umgehend korrigiert.

-          Was ist ein Budgetverantwortlicher und für welches Produkt ist dieser verantwortlich ist?

              Frau Schmidt teilt mit, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 15.09.2011 ein Beschluss über die Teilhaushalte und Produkte für die doppische Haushaltsführung ab 01.01.2012 gefasst wurde. Demnach gibt es fünf Teilhaushalte denen entsprechende Produkte zugeordnet sind. Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Im Amt Klützer Winkel wurde die Regelung getroffen, dass für die Teilhaushalte 3 und 4 die Fachbereichsleiterin II - Frau Schultz Budgetverantwortliche ist.  Und für die Teilhaushalte 1, 2 und 5 Frau Schmidt als Fachbereichsleiterin I Budgetverantwortliche ist.

-          Frau Werner erfragt, warum zusätzlich 80.000 Euro lt. Teilergebnishaushalt an das Amt Klützer Winkel gezahlt werden müssen.

              Herr Schmiedeberg teilt mit, dass dies auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen               Vetrages erfolgt, wonach bis ins Jahr 2014 eine Sonderumlage an das Amt Klützer               Winkel in Höhe von 80.000 Euro zu zahlen ist.

-          Frau Werner erkundigt sich, was sich unter dem Finanzkonto 72531000 Kostenerstattung an Eigenbetriebe i.H.v. 146.300,- Euro verbirgt.

              Hierzu teilt Frau Schmidt mit, dass diese Gesamtsumme für die Erstattung der Ge              meinde Ostseebad Boltenhagen an die Kurverwaltung für die Inanspruchnahme von               Bauhofleistungen im hoheitlichen Bereich. Die Einzelsummen wurden Produkt ge              nau aufgeteilt und sind in den jeweiligen Ergebnisteilhaushalten nachvollziehbar.

-          Frau Werner fragt, ob die Leistungen, die die Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Rechnung stellt, mehrwertsteuerpflichtig sind. Wenn dem so ist, müsste der Planansatz im Haushalt korrigiert werden. Frau Schultz erklärt, dass dann auch in den Vorjahren hätte Mehrwertsteuer durch die Kurverwaltung gezahlt werden müssen für Leistungen, die der Bauhof für die Kurverwaltung erbracht hatte.

              Herr Schmiedeberg sagt, dass die Verwaltung dies noch mal prüfen wird.

-               Herr Seidel fragt, wo er im Haushalt die Zahlungsverpflichtung im Verfahren               „Barrain“ finden könne. Ihm läge ein Schreiben vor, wonach die Gemeinde Ostsee              bad Boltenhagen mit bis zu 700.000 Euro zur Zahlung verpflichtet werden könnte. Frau Schmidt erklärt, dass diese Summen nicht in den Haushaltsplan 2012 eingestellt werden müsse, vielmehr handelt es sich dabei um eine Rückstellung ungewisse Zahlungsverpflichtungen, die gebildet werden muss. Entscheidend ist hierbei allerdings der Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Kenntnisnahme lag mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock und somit vor dem 31.12.2011 vor, so dass diese Rückstellung in die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eingebucht werden muss. Das hat zur Folge, dass nur noch der Finanzhaushalt, sollte es zur Auszahlung kommen, belastet wird. Mit einer Auszahlung wird nicht im Haushaltsjahr 2012 gerechnet, daher wurde die Summe auch nicht im Finanzhaushalt 2012 erfasst.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0