05.07.2012 - 12 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Am Reek"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg erläutert den Sachverhalt.

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Beschluss:

  1. Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet zwischen der Ostseeallee im Norden, dem Grundstück Ostseeallee 98 im Osten, dem Flurstück 7/35 der Flur 2 in der Gemarkung Tarnewitz im Süden und dem Mariannenweg im Westen; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung und die zugehörige Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können, worauf in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann und die Nachbargemeinde sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und erneut verkürzt am Planverfahren gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2, § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den erneuten Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .3

Enthaltung:                                                        .0