05.07.2012 - 5 Unterrichtung der Gemeindevertreter durch den B...

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Herr Schmiedeberg erklärt, dass nach dem Beschluss des OVG vom 03.07.2012 Herr Claus seine Rechte und Pflichten als Vorsitzender der Gemeindevertretung und als ehrenamtlicher Bürgermeister, bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache, nicht mehr ausüben darf.

 

Frau Hörl wurde aufgrund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 03.07.2012 als Leiterin des Kurbetriebs wieder eingestellt.