09.05.2012 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 13 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Es wird berücksichtigt, dass die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Sonstigen Sondergebiet für Dauerwohnen und Ferienwohnen in den Straßenkanal erfolgen darf, vorbehaltlich der Einleiterlaubnis der zuständigen Behörden und Stellen. Die Einleiterlaubnis ist durch den Vorhabenträger beizubringen. Die Modalitäten zur Einleitung sind zu regeln. Die artenschutzrechtlichen Belange sind zu ergänzen. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht werden für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB inklusiven Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass umweltrelevante Stellungnahmen zu naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen und immissionsschutzrechtlichen Belangen mit öffentlich ausgelegt werden. Eine artenschutzrechtliche Beurteilung wird den Unterlagen beigefügt.
  3. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage