23.05.2012 - 14 Normenkontrollverfahren der Gemeinde Ostseebad ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schultz hinterfragt, ob die Rechtsanwaltskanzlei seit dem 23.02.2012 weiter tätig geworden ist. Frau Schultz (Amt Klützer Winkel) bejaht dies.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Rechtsanwaltskanzlei Born * Pollehn * Menting zu beauftragen, den entsprechenden Normenkontrollantrag der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 30.06.2011 beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Verordnung des Innenministeriums M-V vom 04.03.2011 die Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel betreffend) zurückzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .5

Enthaltung:                                                        .0