23.05.2012 - 32 Beschluss zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehren...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Katrin Pardun
- Datum:
- Mi., 23.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertreter diskutieren über die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt fest, dass das Bürgerbegehren der Initiative für Neuwahlen zur Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen, eingereicht am 03. April 2012, zur Durchführung eines Bürgerentscheides unzulässig ist.
