18.04.2012 - 17 "Erholungsort" Zierow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schmidt-Hahn erklärt den Grundgedanken zur Erhaltung der Klassifizierung „Erholungsort“ der Gemeinde Zierow.

Er erläutert weiter, dass er einen Termin am 18.04.2012 bei Frau Bierholz vom „Verband Mecklenburgische Ostseebäder M-V e.V.“ hatte. In diesem Termin wurden die Voraussetzungen für die staatlich anerkannte Zertifizierung als „Erholungsort“ erläutert. Herr Schmidt- Hahn verliest die Voraussetzungen für ein „Erholungsort“ gemäß § 4 Kurortgesetz MV. Zur Prüfung der Voraussetzungen müssen drei Gutachten (Klima, Emission und Lärm) beauftragt werden. Die Gutachten bedürfen einer regelmäßigen Prüfung/ Auffrischung – ca. jede 5 Jahre. Die Kosten für die Gutachten und die Zertifikation durch das Sozialministerium belaufen sich auf ca. 10.000 Euro.

Herr Schmidt-Hahn weißt auf die Vorteile eines „Erholungsortes“ hin:

-          Titel: staatl. anerkannter Erholungsort

-          Erhebung einer Kurabgabe

-          Vermarktung in der Tourismusbranche

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Schmidt-Hahn zur Prüfung der Anforderungen und Bestimmungen nach dem Kurortgesetz MV zur Benennung als „Erholungsort“ weitere Gespräche führen darf.

Die Kosten in Höhe von ca. 10.000,- Euro sollen über den Finanzausschuss in den Haushalt eingestellt werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .6

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0