18.04.2012 - 17 "Erholungsort" Zierow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zierow
- Datum:
- Mi., 18.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schmidt-Hahn erklärt den Grundgedanken zur Erhaltung der Klassifizierung Erholungsort der Gemeinde Zierow.
Er erläutert weiter, dass er einen Termin am 18.04.2012 bei Frau Bierholz vom Verband Mecklenburgische Ostseebäder M-V e.V. hatte. In diesem Termin wurden die Voraussetzungen für die staatlich anerkannte Zertifizierung als Erholungsort erläutert. Herr Schmidt- Hahn verliest die Voraussetzungen für ein Erholungsort gemäß § 4 Kurortgesetz MV. Zur Prüfung der Voraussetzungen müssen drei Gutachten (Klima, Emission und Lärm) beauftragt werden. Die Gutachten bedürfen einer regelmäßigen Prüfung/ Auffrischung ca. jede 5 Jahre. Die Kosten für die Gutachten und die Zertifikation durch das Sozialministerium belaufen sich auf ca. 10.000 Euro.
Herr Schmidt-Hahn weißt auf die Vorteile eines Erholungsortes hin:
- Titel: staatl. anerkannter Erholungsort
- Erhebung einer Kurabgabe
- Vermarktung in der Tourismusbranche
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Schmidt-Hahn zur Prüfung der Anforderungen und Bestimmungen nach dem Kurortgesetz MV zur Benennung als Erholungsort weitere Gespräche führen darf.
Die Kosten in Höhe von ca. 10.000,- Euro sollen über den Finanzausschuss in den Haushalt eingestellt werden.
