23.02.2012 - 22 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Zusätze:
- Verfasser: Domres; Maren
- Datum:
- Do., 23.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage.
- Die Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Planübersicht enthalten.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Schaffung von Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr.
- Gestaltung einer Ortseingangssituation.
- Überprüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs; unter Berücksichtigung der technischen Bemessung.
- Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortseingang unter Berücksichtigung der veränderten Verkehrsführung.
- Gestaltung eines Empfangszentrums am Ortseingang mit Information zum Kurort.
- Auftaktsituation für Shuttle-Verkehr und verbesserte Bedingungen für den ruhenden Verkehr.
- Überprüfung von Synergien mit der Sport- und Freizeitanlage.
- Gestaltung einer verbesserten Ortseingangssituation für Wichmannsdorf.
- Änderung der bisherigen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31.
- Die Änderung des städtebaulichen Konzeptes im Geltungsbereich werden Auswirkungen auf den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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442,1 kB
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