23.02.2012 - 1 Bürgerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Pardun eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zunächst mit zwei Erklärungen.

 

Herrn Claus wurde am 22. Februar 2012 eine Verfügung von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Frau Pardun, zugestellt, nach der festgestellt wurde, dass Herr Claus wegen fruchtlosem Ablauf der Erklärungsfrist zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat sowohl seine Rechte und Pflichten als Gemeindevertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als auch sein funktionales Amt als Bürgermeister verloren hat. Gegen diese Verfügung hat Herr Claus einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Schwerin beantragt. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat am 23. Februar 2012 einen Schiebebeschluss gefasst, nach dem Herr Claus bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes sein funktionales Amt als Bürgermeister, nicht aber die Rechte und Pflichten eines Gemeindevertreters der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, ausüben darf. Frau Pardun begrüßt aufgrund dessen Herrn Claus als Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

Frau Pardun erklärt, dass sie den Sitzungsraum festgelegt hat, nach dem in den letzten Sitzungen der Gemeindevertretungen stets die Forderung aufgekommen war, entsprechend der Vorschriften der Geschäftsordnung alle möglichen Sitzungsorte, auch die in den Ortsteilen, zu besuchen. Nachdem Herr Claus nach der Ladung zu dieser Sitzung die Einwohner per Rundschreiben aufgefordert hat, an der heutigen Gemeindevertretersitzung teilzunehmen, wurde eine nachträgliche Veränderung des Sitzungsortes geprüft – mit dem Ergebnis, dass dies die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse zur Folge hätte. Aufgrund dessen ist es bei dem geladenen Sitzungsort geblieben.

 

 

Frau Pardun eröffnet nunmehr die Bürgerfragestunde.

 

Herr Büchner erfragt, ob bereits das Gutachten zur Vergrößerung des Strandes (beauftragt durch den Kur- und Betriebsausschuss) vorliegt. Frau Bräunig teilt mit, dass das Gutachten noch nicht vorliegt.

 

Herr Büchner erklärt, dass er für den BRH Ortsverband Klützer Winkel mehrjährig einen Malzirkel für ältere Menschen in der Schule Boltenhagen organisiert. Herr Büchner erläutert, dass er beim Betreten der Schule ein Kind berührt haben soll. Ein Strafverfahren wurde jetzt eingestellt. Er habe aufgrund dieses Vorfalls die Kündigung für die Raumnutzung von Frau Pardun erhalten. Über diese Kündigung ist Herr Büchner sehr empört und verlangt daher, dass Frau Pardun ihn innerhalb von 7 Tagen öffentlich in der Ostsee-Zeitung rehabilitiert, sich entschuldigt und die Verleumdung zurücknimmt sowohl gegen Herrn Büchner persönlich als auch dem BRH. Des Weiteren möchte Herr Büchner dem DRK danken, dass dieser neue Räumlichkeiten angeboten hat, damit der Malzirkel weiterhin stattfinden kann.

Frau Pardun bezieht Stellung zu den genannten Vorwürfen. Die Angelegenheit ist durch die Verwaltung nicht öffentlich thematisiert worden; geantwortet wird jetzt nur deshalb, weil Herr Büchner selbst den Vorfall öffentlich darstellt. Herr Büchner hat keine Kündigung der Räumlichkeiten in der Schule erhalten, sondern eine Ruhendstellung des mündlich abgeschlossenen Nutzungsvertrages bis der gegen Herrn Büchner bestehende Vorwurf einer Straftat, resultierend aus einer Strafanzeige einer Mutter, geklärt ist. Die Strafanzeige und die Augenzeugenberichte der Anwesenden, u. a. der Schulsekretärin, erforderte seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung und dem Bürgermeister diese Entscheidung zum Schutz der Schüler. Des Weiteren stellt Frau Pardun richtig, dass die Verwaltung sich mit dem DRK in Verbindung gesetzt hat, um neue Räumlichkeiten für die Aufrechterhaltung des Malzirkels zu organisieren.

 

Herr Gniwotta stellt diverse Anfragen an Anwesende, u. a.:

  • Herr Christian Schmiedeberg und Herr Hans-Otto Schmiedeberg gäben dem Ort Boltenhagen ein schlechtes Image;
  • wieso schlug Frau Bräunig Herrn Christian Schmiedeberg für die Wahl als 1. Stellvertreter des Amtsvorstehers vor, wer ermächtigte sie dazu;
  • Befangenheit von Herrn Rechtsanwalt Pollehn, weil er für das Amt Klützer Winkel, für die Gemeinde Boltenhagen und für Herrn Christian Schmiedeberg als Rechtsanwalt tätig sei;
  • weiterer Fall von Unvereinbarkeit von Amt und Mandat in der Gemeindevertretung.

Die Angesprochenen beziehen kurz Stellung.

 

Herr Bertram fragt nach, welche Möglichkeiten seitens der Bürger und Einwohner der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen besteht, die Gemeindevertretung neu zu wählen. Frau Pardun teilt mit, dass ein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung steht, so dass vorab keine Auskünfte erteilt werden.

 

Frau Pardun beendet die Bürgerfragestunde.