02.11.2011 - 2.2 Einhaltung Straßenreinigungssatzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Martens spricht die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung an. Es ist auch die Gemeinde in die Pflicht genommen. Der Parkplatz in Beckerwitz am Kindergarten muss dringend gepflegt werden. 

Gleichzeitig wird auf die Einhaltung der Reinigungspflicht durch die Grundstückseigentümer hingewiesen.