24.08.2011 - 11 Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 17. Der Bebauungsplan wird für den dargestellten Bereich aufgestellt. Die Umgrenzung ist als Anlage beigefügt.

 

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.       Die Vorentwürfe werden für das Beteiligungsverfahren gebilligt. Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Bezug auf Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange zu beteiligen.

 

4.       Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

 

5.       Der Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsichtnahme zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

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Anlagen zur Vorlage