15.09.2011 - 16 Satzung des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen.

 

Beschluss:

1.       Die Abwägung wird wie tabellarisch zusammengestellt beschlossen.

2.       Die Ergebnisse aus dem Abwägungsverfahren sind als Regelungspunkte für den Durchführungsvertrag vorzusehen. Der Durchführungsvertrag ist entsprechend vorzubereiten und Voraussetzung für den Satzungsbeschluss. Die einzelnen Punkte, die als Empfehlung für den Durchführungsvertrag beschlossen wurden, ergeben sich aus dem Abwägungsbeschluss und sind als Anlage gesondert dem Abwägungsbeschluss beigefügt. Der Durchführungsvertrag ist vorzubereiten.

3.       Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über das Abwägungsverfahren zu unterrichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10