15.09.2011 - 15 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22B der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 22b, aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, für das Gebiet in Boltenhagen zwischen der Ostseeallee im Norden, der Zufahrtsstraße zum Campingplatz (Regenbogen-Park-Ring) im Osten, dem angrenzenden Regenbogen-Camp im Süden und der westlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke Nr. 50a, 50b und 50c zur Ostseeallee im Westen; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung, als Satzung.

 

2.       Die Begründung wird gebilligt.

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 22b ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10