15.09.2011 - 8 Neufassung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do., 15.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Ch. Schmiedeberg weist darauf hin, dass es in der Ausfertigung der Hauptsatzung, die sich in der Anlage zur Beschlussvorlage befindet, mehrere Schreibfehler gibt, die in der endgültige Fassung behoben werden müssen. Hierauf wird in der Diskussion dann nicht weiter eingegangen.
Herr Ch. Schmiedeberg stellt dann den Antrag, eine Regelung zur Entschädigung im Vertretungsfall mit aufzunehmen.
In der Hauptsatzung der Stadt Gadebusch gibt es dazu folgende Formulierung:
Den Vertretern wird für ihre Tätigkeit im Vertretungsfall je nach Dauer der Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des angegebenen Betrages gezahlt.
Diese Ergänzung sollte angepasst für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in den § 8 Entschädigung im Anschluss an den Abs. 4 eingefügt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt dem Antrag von Herrn Christian Schmiedeberg einstimmig zu.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung mit der vorstehend genannten Ergänzung.
