Seitens eines Grundstückseigentümers wurde angemahnt das Verfahren der B-Plan-Änderung weiter zu führen. Herr Schmiedeberg verweist darauf, dass das Gebiet zur Zeit mit einem rechtskräftigen B-Plan belegt ist. Die Gemeinde wird die Angelegenheit nach Vorlage im Bauausschuss weiter bearbeiten.