15.06.2011 - 2.4 Landesverordnung zur Vogelschutzrichtlinie

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Bürgermeister erläutet, dass es sich im Stellungnahmeverfahren lediglich um eine Übersetzung von europäischem Recht in eine Landesverordnung handelt. Die Gemeinde wird durch diese Verordnung besser gestellt, da Planvorhaben auf Landesebene abgestimmt werden können.