30.03.2011 - 2.3 Grundstücksangelegenheit

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Malchow legt sein Grundstücksproblem in Beckerwitz ausführlich dar und besteht auf eine Klärung durch die Gemeinde. Er hat keine Zuwegung zu seinem Grundstück, d. h. dass keine Befahrbarkeit mit Auto und Anhänger gegeben ist.

 

In der folgenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass der alte Weg wohl zu DDR-Zeiten willkürlich verändert wurde. Die alte Grenze wurde jetzt mit dem Verkauf des Nachbargrundstückes festgestellt. Die Gemeinde hat keine Eingriffsmöglichkeit, denn es wurden keine gemeindlichen Flächen verkauft. Es wird eine Einigung mit dem beteiligten Grundstückseigentümer empfohlen. Grundsätzlich besteht ein Wegerecht zu jedem Grundstück, unter Umständen ist dies über den Rechtsweg einzuklagen.