30.03.2011 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Schultz, Maria
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi., 30.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplanes; diese hängt auch ab von der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen. Sofern die Genehmigung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist, kann die Rechtskraft ohne weiteren Antrag auf Genehmigung hergestellt werden.
2. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die genehmigungsrechtlichen Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
