17.11.2010 - 14 Einrichtung einer Schiedsstelle - Übertragung a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenkirchen beschließt auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Landes- Schiedsstellengesetz- SchStG M-V ) die Aufgabe im eigenen Wirkungskreis –Errichtung einer Schiedsstelle- auf das Amt Klützer Winkel und dem Amtsvorsteher auf Dauer zu übertragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0