17.11.2010 - 14 Einrichtung einer Schiedsstelle - Übertragung a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Prien
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi., 17.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenkirchen beschließt auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Landes- Schiedsstellengesetz- SchStG M-V ) die Aufgabe im eigenen Wirkungskreis Errichtung einer Schiedsstelle- auf das Amt Klützer Winkel und dem Amtsvorsteher auf Dauer zu übertragen.
